Fähnrich

[269] Fähnrich (Fahnenträger, Fahnenjunker), im Mittelalter und später mit dem Tragen der Fahne betrauter Soldat. Bei den deutschen Landsknechten hatte jede Kompagnie (Fähnlein) eine eigne Fahne, die meist hochflatternd getragen wurde und deshalb Kraft in Anspruch nahm. Der F., der zu den Offizieren der Kompagnie gehörte, mußte deshalb ein kräftiger Mann von erprobter Tapferkeit sein, der das Fähnlein schwingen, aber auch die Trommel rühren konnte. Bei Übernahme der Fahne mußte der F. einen feierlichen Eid ablegen, Leib und Leben für seine Fahne zu lassen, ja im Notfall sich in dieselbe einzuwickeln und sich dem Tode zu weihen. Damit der F. von allen erkannt werde, trug er zur Auszeichnung ein schimmerndes Kleid; seine Bewaffnung bestand im breiten Landsknechtsdegen, er erhielt sechsfachen Sold. In späterer Zeit wurde F. die Bezeichnung für den jüngsten Offizier der Kompagnie oder Eskadron, bei der Infanterie und den Dragonern F., bei der übrigen Kavallerie Kornett, bei der Artillerie Stückjunker genannt, und diese Bezeichnung blieb auch erhalten, als die Kompagnien und Eskadrons keine Fahne mehr führten. In Deutschland war seit 1807 der F. ein Unteroffizier, der gleich hinter dem Feldwebel rangierte und das silberne Portepee trug, weshalb er Portepeefähnrich genannt wurde. Jetzt erhalten diesen Dienstgrad nur solche junge Leute, die auf Beförderung zum Offizier dienen und bis 1899 Offizieraspiranten, Avantageure, genannt wurden. Sie heißen seitdem im aktiven Dienststand Fahnenjunker, die Portepeefähnriche aber Fähnriche. Nach bestandenem Offiziersexamen, vor ihrer Ernennung zum Offizier, heißen die Fahnenjunker außerdienstlich Degenfähnrich, weil sie dann die Erlaubnis erhalten, den Offiziersdegen zu tragen. In der deutschen Marine hießen die Inhaber des untersten Offizierdienstgrades in den 60er Jahren des 19. Jahrh. Seefähnriche (später Unterleutnants zur See, jetzt Leutnants zur See), seit 1899 heißen die Seekadetten F. zur See.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 269.
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