Masse [1]

[404] Masse eines Körpers, nach gewöhnlichem Sprachgebrauch die Quantität Materie (Stoff), die in dem Körper enthalten ist. Zu ihrer Bestimmung dient die Trägheit oder der Beschleunigungswiderstand des Körpers. Läßt man einen Körper z. B. auf verschieden geneigten Bahnen ohne Reibung herabfallen, so ergibt sich, daß die erzielte Beschleunigung stets der durch die Neigung der Bahn bestimmten treibenden Kraft proportional ist. Da nun ein Körper, der durch Verbindung von zwei Kilogrammstücken entsteht, also die doppelte M. eines 1 kg-Stücks enthält, von der Erde mit doppelter Kraft angezogen wird, so sollte man erwarten, daß ein solches 2 kg-Stück doppelt so rasch fällt als ein 1 kg-Stück. Tatsächlich ergeben aber die Versuche, daß die Fallgeschwindigkeit aller Körper (im leeren Raume) dieselbe ist. Somit kann die Beschleunigung (g), die ein Körper durch eine Kraft (p) erfährt, nicht einfach der Kraft proportional sein, sie muß vielmehr auch umgekehrt proportional sein seiner M. (m), so daß, wenn man die Einheit der M. so wählt, daß der Proportionalitätsfaktor = 1 wird, die Gleichung besteht g = p/m, woraus folgt m = p/g Die M. ist hiernach = 1, wenn p = g. Die gesetzliche Masseneinheit ist das Kilogramm. Ihr entspricht als Krafteinheit die Dezimegadyne, d. h. die Kraft, die der M. 1 kg die Beschleunigung 10 m/sec in 1 Sekunde erteilt. Diese wird zurzeit indes nur von den Elektrotechnikern benutzt, welche die Arman, wie es in der Maschinentechnik geschieht, als Krafteinheit die Schwere eines Kilogrammstücks, so ist für mittlere geographische Breiten, da die Fallbeschleunigung 9,81 m beträgt, die Masseneinheit die M. eines Körpers, der 9,81 kg wiegt. In der Physik wählt man die M. eines Grammstücks als Einheit. Die Schwere desselben in mittlern Breiten, für welche die Fallbeschleunigung 981 cm beträgt, ist 981 Dynen (s. Kraft, S. 551), denn 1 Dyne erteilt 1 Grammstück die Beschleunigung 1 cm.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 404.
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