Peinliche Befragung

[540] Peinliche Befragung (peinliche Frage), soviel wie Spezialinquisition; dann die beim hochnotpeinlichen Halsgericht zum letztenmal wiederholte Frage an den Verbrecher, ob er sein Verbrechen noch jetzt zugestehe, nach deren Bejahung der Stab gebrochen, das sogen. Zetergeschrei eröffnet und zur Vollstreckung der Strafe selbst geschritten ward; auch soviel wie Tortur.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 540.
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