Prozeßleitende Verfügungen

[410] Prozeßleitende Verfügungen heißen diejenigen Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Prozeßleitung (s. d.) beziehen. Vgl. Beschlüsse.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 410.
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