Purifikation

[461] Purifikation (lat.), Reinigung, Läuterung; Purifizierung eines Urteils, die Ausführung eines bedingten Urteils durch die Erfüllung der beigefügten Bedingung, z. B. durch die Ableistung eines Eides, von der die Entscheidung abhängig gemacht war; Purifikationsurteil (auch Läuterungsurteil, s. d.) oder Endurteil, in dem der Eintritt der Eidesfolgen ausgesprochen wird. Purifikationseid, soviel wie Reinigungseid (s. Eid).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 461.
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