Rechnungsdefekte

[661] Rechnungsdefekte, die Beträge, um die nach Befund einer Rechnungsprüfung wirkliche Vereinnahmungen und Verausgabungen von denjenigen abweichen, die ordnungsmäßig nach den Anweisungen und Rechnungsbelegen hätten erfolgen sollen. Solche R. sind auf Grund des Rechnungsbescheids der Kontrollbehörde (Oberrechnungskammer) nachträglich noch zu verausgaben, bez. wieder zu vereinnahmen. Die hierbei erfolgenden Rückgewährungen von Einnahmen sowie die nachträglichen Auszahlungen von Beträgen, um die Ausgaben zu niedrig waren, heißen Rechnungsvergütungen. Ergeben sich solche R. bei der Prüfung von Registern, insofern die Gesamtsumme der in denselben aufgeführten Posten mit den in der Vorrechnung enthaltenen Beträgen nicht übereinstimmt, so nennt man sie Registerdefekte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 661.
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