Rechtsbefestigung

[664] Rechtsbefestigung nennt man in Österreich jede Maßregel, die geeignet ist, die Rechte und Pflichten aus einem Rechtsgeschäfte zu steigern, also z. B. die Ausstellung einer Urkunde. Sodann versteht man darunter auch noch die Ernennung eines Rechtes, das zu einem bestehenden Rechte hinzutritt und durch seinen Inhalt die Erfüllung des letztern zu sichern bestimmt ist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 664.
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