Regimentskommandeur

[711] Regimentskommandeur, eine der wichtigsten Stellen im Heer, ein Oberst, Oberstleutnannt oder Major, Führer eines Regiments, handhabt Disziplin und niedere Gerichtsbarkeit, ist Erzieher, Führer und Vertreter des Offizierkorps; im deutschen Heer ist er dafür verantwortlich, daß sich in dem Offizierkorps ein geläutertes Ehrgefühl lebendig erhalte. Er hat für Ausbildung, Bekleidung und Ausrüstung der Truppe zu sorgen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 711.
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