Regulatīv

[717] Regulatīv (lat.), regelnde Anordnung, Verfügung, Reglement (z. B. die vielbesprochenen Raumer-Stiehlschen »Regulative« vom 1.–3. Okt. 1854 zur Verbesserung des Volksschulunterrichts in Preußen); insbes. Name derjenigen Prinzipien, die Anweisung zur richtigen (regelrechten) Behandlung eines Gegenstandes geben, daher bei Kant auch Bezeichnung für die Ideen der reinen Vernunft, sofern diese zwar für die Verknüpfung der Erfahrungstatsachen zu einem Ganzen eine Anweisung geben, aber nicht (wie die konstitutiven Kategorien des reinen Verstandes) erforderlich sind, um überhaupt Erfahrung zu machen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 717.
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