Reichsdörfer

[734] Reichsdörfer, im ehemaligen Deutschen Reich die unmittelbar unter Kaiser und Reich stehenden Landgemeinden, die teils aus Reichsdomänen herrührten, teils ausgestorbenen Dynastenfamilien zustanden und nicht wieder zu Lehen gegeben wurden. Sie zahlten nur Kriegsumlagen, hatten freie Religionsübung, geistliche Gerichtsbarkeit, besondere Ober- und Untergerichte, die Oberaufsicht über Kirchen und Schulen und selbstgewählte Schultheißen (Reichsschulzen) und Richter, die in den kaiserlichen Urkunden als Obrigkeiten bezeichnet werden, aber keine Reichsstandschaft. Im 18. Jahrh. gab es nur noch wenige R. In Franken waren R. Gochsheim und Sennfeld; im Nordgau Kaldorf, Petersbach, Biburg, Wangen, Priestenstett, Maynbernheim, Hüttenheim, Haidingsfeld, Rinsheim, Ahausen; in Schwaben Großgartach, Ufkirchen, Suffelheim u. a. Die letzten R. wurden 1803 mediatisiert.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 734.
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