Report

[810] Report (engl., spr. rĭpōrt), Bericht, namentlich Zeitungsbericht; im Börsenwesen der Unterschied zwischen dem Kurs einer im Tageskauf (per cassa) gekauften Ware (gewöhnlich Wertpapiere) und dem höhern Ultimokurs, den diese zur Zeit der Rücklieferung hat; auch die Vergütung, die der auf ein Steigen des Preises spekulierende Haussier, der per comptant kauft, um per ultimo höher zu verkaufen, für das ihm hierzu dargeliehene Geld bezahlt. Daher reportieren, Geld zum Reportgeschäft darleihen, wobei[810] gewöhnlich die vom Spekulanten gekauften Effekten als Unterpfand dienen. Das Reportgeschäft ermöglicht es, Geld für kurze Zeit zinstragend anzulegen, indem man zum Tageskurs kauft und gleichzeitig auf Lieferung für einen spätern Termin zu einem höhern Preis (mit R.) verkauft. Derjenige, der ein solches Geschäft macht, heißt Reportierender (Reporteur), in Österreich Kostnehmer, weil er das Papier in Kost (s. d., S. 733) nimmt, der andre Kontrahent heißt Reportierter (Kostgeber in Österreich). R. bedeutet in Frankreich auch den Unterschied im Rentenkurs, der sich durch den Zinszuschlag von einem Zinstermin zum andern ergibt; wegen dieses Zuschlags ist auch der Rentenkurs auf Lieferung höher als der gegen Barzahlung. Vgl. Prolongationsgeschäfte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 810-811.
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