Schießplatz

[761] Schießplatz, das Gelände für Schießübungen, besonders der Artillerie; Schießplätze für Scheibenschießen heißen Schieß-, Scheibenstand, Stand, in Österreich Schießstätte. Vgl. »Schießstandsordnung« vom 7. Oktober 1904 (Berl. 1904) und Artikel »Schießdienst« und »Truppenübungsplatz«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 761.
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