Subhastation

[160] Subhastation (lat.), ältere Bezeichnung für die öffentliche Versteigerung eines Gegenstandes (vgl. Hasta). Sie kann auf Antrag des Eigentümers oder auf Anordnung der Behörde erfolgen, z. B. um mit dem Erlös Gläubiger zu befriedigen. Im engern Sinne versteht man unter S. gewöhnlich die gerichtliche Versteigerung von unbeweglichen Sachen und unter Subhastationsordnung ein ausführliches Gesetz über die gerichtliche Zwangsvollstreckung (s. d.) in Grundstücke. Subhastieren, öffentlich versteigern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 160.
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