Subjekt

[160] Subjekt (lat. subjectum), jeder Begriff, der in der Voraussetzung gedacht wird, daß ihm ein andrer, das Prädikat (s. d.), in einem Urteil als Merkmal beigelegt oder abgesprochen werde. Im philosophischen Sinne das Empfindende, Wahrnehmende, Vorstellende, im Gegensatz zu den empfundenen, wahrgenommenen, vorgestellten Gegenständen, den Objekten. Die Frage nach dem Verhältnis beider beantwortet der erkenntnistheoretische Idealismus (s. d.) dahin,[160] daß er S. und Objekt als einander gegenseitig bedingende und daher voneinander untrennbare, der Realismus dahin, daß er sie als zwei auseinander wirkende, aber selbständig existierende Faktoren bezeichnet. Die Verständigung zwischen beiden Richtungen wird dadurch erschwert, daß der Begriff des Subjekts einer mehrfachen Deutung fähig ist, indem man darunter entweder das geistig-leibliche menschliche Individuum (empirisches S.) oder das unpersönliche Gegenstandsbewußtsein (das »reine Ich«, das logische oder transzendentale S.) verstehen kann. Vgl. Ich. Das Wort wird im gewöhnlichen Leben auch oft in verächtlicher Weise im Sinne von Person gebraucht. – In der Musik bezeichnet S. das Thema einer Fuge (s. d.); man spricht von Fugen mit zwei Subjekten (Doppelfuge), drei Subjekten (Tripelfuge), wo mehrere Themata selbständig durchgeführt werden.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 160-161.
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