Verklarung

[79] Verklarung (Seeprotest), die amtliche Feststellung der Aussage des Schiffers und der Schiffsmannschaft über einen Unfall, den das Schiff oder dessen Ladung auf der Seereise erlitten hat (Handelsgesetzbuch, § 522 ff.; Gesetz über freiwillige Gerichtsbarkeit, § 145). S. auch Haverei.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 79.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: