Versäumnisurteil

[101] Versäumnisurteil (Kontumazialurteil) heißt im Gegensatz zu dem sogen. kontradiktorischen Urteil dasjenige Urteil, das auf einseitigen Antrag einer Partei gegenüber dem nicht erschienenen oder nicht verhandelnden Gegner erlassen wird. S. Kontumaz und Versäumnis.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 101.
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