Volksinitiativrecht

[233] Volksinitiativrecht, eine Einrichtung des schweizerischen Staatsrechts, die darin besteht, daß auf Verlangen (Initiativ begehren) einer bestimmten Zahl von Staatsbürgern über den Erlaß, die Abänderung oder Aufhebung eines Gesetzes eine Volksabstimmung erfolgen muß. Vgl. Referendum.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 233.
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