Waldrente

[335] Waldrente, der Reinertrag, den ein mit Holzpflanzen bereits bestockter Boden abwirft. Ist die Bestockung eine normale, und zwar derart, daß Bestände von allen Altern vom ersten bis zum Abtriebsalter vorhanden sind, und wird alljährlich ein Bestand, und zwar der älteste, genutzt, so kehrt die W. (Unterschied zwischen den gesamten aus dem Walde gezogenen Einnahmen und den gesamten für die Bewirtschaftung aufgewandten Kosten) alljährlich in gleicher Höhe wieder. Die Summen aller in Aussicht stehenden Waldrenten oder die jährlich wiederkehrende W., nach der üblichen Formel kapitalisiert, ergibt den Waldwert. Vgl. Wagener, Die W. und ihre nachhaltige Erhöhung (Neudamm 1899); Martin, Die forstliche Statik (Berl. 1905).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 335.
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