Waldstreu

[336] Waldstreu, Waldprodukte, die in der Landwirtschaft zum Einstreuen unter das Vieh benutzt werden. Bodenstreu ist die aus lebenden oder abgestorbenen Pflanzen oder Pflanzenteilen bestehende Bodendecke ausschließlich oder einschließlich der darunter befindlichen obersten Erdschicht. Sie zerfällt in Laub-, Nadel- und Moosstreu (Rechtstreu), die mit dem Rechen (Harke) geworben wird; ferner in Unkrautstreu (Gras, Schilf, Heide etc.), die durch Abtrennen über dem Boden (Absicheln, Sichelstreu) geworben wird; endlich in Plaggenstreu bestehend aus Kleinpflanzen (Heide etc.) und der darunter befindlichen durchwurzelten obern Bodenschicht. Reichsstreu (Aststreu, Schneidelstreu, Hackstreu) sind die dünnen, benadelten, bez. belaubten Zweige, die durch Abtrennen mit Schneidewerkzeugen gewonnen und mittels Zerhackens als Streumaterial zugerichtet werden. Längere Zeit fortgesetzte Rechstreunutzung ist waldschädlich durch Verminderung der Bodenfruchtbarkeit und des Holzertrages. Der landwirtschaftliche Wert der Rechstreu beträgt bei Buchenlaubstreu etwa 50 Proz., bei Kiefernnadelstreu etwa 30 Proz., bei Fichtennadelstreu etwa 35 Proz., Moosstreu etwa 80 Proz. von dem Streuwerte des Roggenstrohs. Unkrautstreunutzung ist für den Wald im allgemeinen weniger nachteilig als Rechstreunutzung. Sie kann sogar, wo Heide, Besenpfrieme oder Farne ein Hindernis der Holznachzucht bilden, vorteilhaft für den Waldeigentümer sein. Der landwirtschaftliche Wert der Unkrautstreu steht je nach der Streuart bald über (Farnstreu, Besenpfriemenstreu), bald unter (Heide) dem Einstreu- und Düngerwerte der Rechstreu. Die Plaggennutzung ist mit einer geordneten Waldwirtschaft unverträglich, für die Landwirtschaft meist entbehrlich. Reissttreunutzung ist in Fällungsorten waldunschädlich, im fortwachsenden Walde verderblich. Der landwirtschaftliche Wert der Reisstreu ist mitunter wegen des ansehnlichen Nährstoffgehaltes der benadelten Zweige, der Lockerung[336] bindigen und kalten Bodens und bei Kleinbetrieb im Gebirgslande beachtenswert. Vgl. Ebermayer, Die gesamte Lehre der W. (Berl. 1876); Gayer, Forstbenutzung (9. Aufl., das. 1903); Danckelmann, Ablösung etc. der Waldgrundgerechtigkeiten, 2. Teil (das. 1888); Ramann, Die W. (das. 1890) und Forstliche Bodenkunde (2. Aufl., das. 1905).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 336-337.
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