Zuchthausvorlage

[1000] Zuchthausvorlage, Bezeichnung für einen am 2. Juni 1899 dem deutschen Reichstag vorgelegten Gesetzentwurf zum Schutze der Arbeitswilligen. Der Name rührt daher, daß der Kaiser in einer Rede für gewisse Ausschreitungen gegen Arbeitswillige die Zuchthausstrafe als gerechte Strafe bezeichnet hatte. Der Gesetzentwurf, der übrigens nur Gefängnisstrafe vorsah, wurde nicht angenommen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1000.
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