Zweikindersystem

[1039] Zweikindersystem, die namentlich in Frankreich bei den besitzenden Klassen herrschende Sitte, die Zahl der Kinder in der Ehe auf zwei zu beschränken. Diese Sitte mag durch die in der französischen Gesetzgebung geforderte gleiche Teilung des Vermögens im Erbgang begünstigt worden sein. Sie führt nicht bloß zur Beschränkung durch moralische Enthaltsamkeit, sondern auch zu einer solchen durch verschiedene Präventivmaßregeln. Es ist die Folge dieses Zweikindersystems, daß der Bevölkerungszuwachs durch Geburten in Frankreich so auffallend gering ist. Vgl. Bevölkerung, S. 790.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1039.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: