Abbinden

[16] Abbinden, 1) (Viehz.), so v.w. absetzen; 2) (Chir.), durch Binden u. a. Werkzeuge (Abbindewerkzeuge) gesunde Theile von kranken absondern; 3) (Zimm.), jedes hölzerne Bauwerk nach dem gehörigen Maße abschneiden, die einzelnen Zimmerstöcke, als Balken, Sparren, Säulen etc. nach Winkel u. Schmiege bearbeiten, lochen, verzapfen, aufkämmen u. schichten, so daß das Bauwerk aufgerichtet werden kann; 4) (Böttch.), ein Faß mit allen nöthigen Reisen versehen; 5) (Eisenw.), das Zaineisen in Bunde von 1/4, 1/2 u. 1/1 Ctnr. bringen; geschieht auf besondern Gestellen (Abbindeböcken); 6) (Fechik.), das erste Anlegen der Klingen aneinander.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 16.
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