Abgang

[33] Abgang, 1) die Handlung des Abgehens von einem orte, z.B. von einer Schule, daher Abgangsprüfung, so v.w. Abiturientenexamen, s.d.; 2) das Abtreten einer Person von der Bühne, u. der ihm nächst vorhergehende Moment, so fern dieser dem Schauspieldichter u. Mimiker eine besondere Kunstaufgabe für einen Theatereffect darbietet; 3) A. der Acten, die Zeit, wenn die Acten nach rechtlichem Erkenntniß od. Berichte an den höhern Richter versandt werden; 4) A. der Frucht, so v.w. Fehlgeburt; 5) (Med.), Ausleerung auf natürlichem Wege, z.B. von Koth; 6) A. der Wöchnerinnen, so v.w. Lochienfluß; 7) so v.w. Abfall 3); 8) (Hüttenw.), Verlust an Gezäh od. Metall; 9) (Metallarb.), so v.w. Abbrand 1); 10) (Handelsw.), so v.w. Tara; daher Abgangsrechnung, so v.w. Tararechnung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 33.
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