Abschließen

[52] Abschließen, 1) Etwas zum Schluß, zu Ende bringen, z.B. einen Handel, eine Rechnung a.; 2) die Handelsbücher a., die Hauptsumme von Einnahme u. Ausgabe ziehen, die Bücher in Ordnung bringen, berichtigen; das Resultat von dem allen Abschluß; 3) (Korbm.), Stäbe in einzelne Flechtbände spalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 52.
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