Allemande

[332] Allemande, 1) sonst gewöhnlich, in den sogenannten Suiten gebräuchlich, nicht tanzbares Tonstück im 4/4 Takte, von ernsthafter Bewegung; 2) heiterer, traulich scherzender süddeutscher Nationaltanz, in 2/1 Takt, nach Ländrer- (langsamer Walzer-) Weise. Die Tanzenden stehen paarweise od. im Kreise hinter einander, od. 2 Tänzer, jeder zwischen 2 Tänzerinnen, einander gegenüber. Der Schritt ist –⌣⌣, die Touren zum Theil schwierig auszuführen, ohne die Grazie zu verletzen, da sie, bes. in der Haltung des Oberleibes, wie in den Verschlingungen der Arme (Passes), natürliche, ungezwungene Beweglichkeit erfordern. Er kam unter Ludwig XIV auf u. wurde wieder unter Napoleon auf den Pariser Theatern getanzt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 332.
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