Allgemeinheit

[334] Allgemeinheit, 1) Eigenschaft einer Sache, nach welcher. dieselbe eine Mehrheit od. alle Gegenstände einer Art betrifft; 2) so v.w. Gemeinheit; 3) (Universalitas), die Vorstellung, daß es von Etwas keine Ausnahme gibt; kann nur vergleichungsweise auf Erfahrung beruhen u. ist, absolut gedacht, reine Vernunftidee.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 334.
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