Alter ego

[364] Alter ego (lat., das andere Ich); 1) ein mit ausgedehnter Machtvollkommenheit ausgerüsteter Bevollmächtigter. Diese Benennung ist namentlich in einigen romanischen Staaten bei Beamten üblich, die in höchster Instanz entscheiden u. das Recht über Leben u. Tod besitzen, z.B. in Spanien u. Neapel. In letzterem Staate ernannte 1820 der König den Kronprinzen zu seinem A. e. zu Einführung der neuen Cortesverfassung; 2) die derartige Vollmacht selbst.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 364.
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