Ausfall

[42] Ausfall, 1) (Kriegsw.), das Hervorbrechen eines Theils der belagerten Truppen aus einer Festung, um den Feind anzugreifen, s.u. Festungskrieg; die, diese Truppen begleitenden Ausfallbatterien bestehen aus leichtem Geschütz; 2) so v.w. Ausfallthor; 3) bei Belagerungen ein aus dem bedeckten Wege durch das Glacis in gegen die Capitale gekrümmter Linie geführter Ausgang; 4) (Fechtl.), der Beginn eines Ganges damit, daß der Kämpfer unter Vor- u. scharfer Aufsetzung des rechten Fußes den Gegner angreift; 5) (Landw.), so v.w. Ertrag von Feldfrüchten u. dgl.; 6) die beim Ernten der Feldfrüchte verloren gehenden Körner; 7) Mangel an einer Summe zur Ergänzung des geforderten Betrags; 8) (Med.), so v.w. Vorfall.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 42.
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