Begehrungsvermögen

[488] Begehrungsvermögen (Willensvermögen), nach Kant das Vermögen des Menschen, sich willkührlich zu Handlungen zu bestimmen, um dasjenige wirklich zu machen, was in der Vorstellung enthalten ist. Das untere (sinnliche) B. geht auf Erhaltung des Angenehmen u. Nützlichen, Wegschaffung des Unangenehmen u. Schädlichen; das obere od. höhere (vernünftige) B. geht auf moralisch gute Handlungen u. verabscheut das moralisch Böse lediglich um des Sittengesetzes willen. In dieser Beziehung, wo die Sinnlichkeit der Vernunft untergeordnet u. nun das absolut Gute letzter Endzweck des Bestrebens ist, wird es bes. Wille genannt. Die neueren Psychologen nehmen das B. nicht mehr als eine besondere Seelenthätigkeit an.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 488.
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