Beistand

[505] Beistand, 1) Hülfe, welche Einem geleistet wird; bes. 2) (Concursus dei, Dogm.), die den Menschen von Gott geleistete Hülfe; er ist entweder ein physischer B. (nach Cartesius), indem Leib u. Seele nur durch die Mitwirkung Gottes auf einander wirken könnten; od. ein moralischer B., die Unterstützung Gottes bei dem Streben des Menschen nach sittlicher Vollkommenheit; 3) Person, die Einem Hülfe leistet, bes. vor Gericht (rechtlicher B.), so v.w. Sachwalter; 4) Person, welche von Weibern ausgestellte Vollmachten mit unterzeichnet; 5) bei Feierlichkeiten ein der Hauptperson beigegebener Gehülfe; so in manchen Gegenden bei Trauungen dem Brautpaar beigegebene Person, um mancherlei Gebräuche zu beobachten; 6) (Beisteher), beim Tirailliren einer der 2, zu einer Rotte gehörender, sich gegenseitig vertheidigenden Leute; 7) (Beiständer), Schiff, das zur Bedeckung od. Verstärkung eines andern dient; bei Flotten sind gewöhnlich 2–3 Schiffe einander wechselseitig als B. bestimmt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 505.
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