Beschicken

[667] Beschicken, 1) einen b., an Jemand schicken; einen Landtag b., Abgeordnete zu demselben schicken; 2) eine Sache zu einer gewissen Bestimmung gehörig vorbereiten; daher 3) (Hüttenw.), Erze. sie durch Zusetzung von Schlacken, Rohstein u. flüssig machenden Materien zum leichten Schmelzen vorbereiten; 4) den Schmelzofen, ihn in den gehörigen Stand zum Schmelzen setzen; 5) (Münzw.), die edeln Metalle mit so viel geringem Metall vermischen, daß der richtige münzfüßige Gehalt herauskommt. Daher Beschickung (Beschickungsregel), die Regel, wonach dies geschieht; Beschickungsrechnung, so v.w. Alligationsrechnung; u. Beschickte Mark (Rauhe Mark) die so versetzte Mark edeln Metalls; 6) (Feldw.), Feld düngen u. eggen; 7) Vieh b., mit Futter, Getränk u. Streu versorgen, bes. am Abend; 8) einen gefährlichen Kranken mit dem Abendmahl (u. in katholischen Ländern mit der letzten Ölung) versehen; 9) vom Rothwild, so v.w. Befruchten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 667.
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