Brandbrief

[179] Brandbrief, 1) die obrigkeitliche Bescheinigung über einen erlittenen Brandschaden; 2) Drohbrief, daß da, wo derselbe eingeworfen wird, Feuer angelegt werden wird, s.u. Landzwang.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 179.
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