Brandkitt

[198] Brandkitt, 1) Stoff, mit welchem das Holzwerk an Gebäuden gegen das Anbrennen gesichert wird, besteht aus Ziegelmehl, Asche, Feilspänen u. Leimwasser, od. geschlämmtem Lehm, geschlämmtem Thon u. Mehlkleister aus Roggenmehl; dieser Kitt darf nicht auf einmal aufgetragen werden; 2) Kitt, womit einige Ernstfeuerwerkkörper bestrichen werden, um sie gegen Feuchtigkeit zu schützen; besteht aus aufgelöstem Leim, gesiebter Kohle u. rothem Bolus; 3) bei Lustfeuerwerkkörpern Mischung von Hammerschlag, Feilspänen, Ziegelmehl, ungelöschtem Kalk u. Roggenmehl, um dieselben gegen augenblickliches Verbrennen zu sichern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 198.
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