Bündig

[457] Bündig, 1) Erde, welche gut zusammenhält u. das Wasser nicht durchläßt; 2) (Zimm.), von Balken, welche so verbunden sind, daß sie auf der einen Seite (Bundseite) eine ebene Fläche bilden; 3) von einem Beweise, dessen Sätze in guter Ordnung zusammenhängend sind, u. der daher überzeugend ist; 4) von der Rede, kurz u. kräftig.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 457.
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