Canton [1]

[645] Canton (fr., spr. Kangtong), 1) ein abgegrenzter, als für sich bestehendes Ganze betrachteter Theil eines Landes od. Gebietes od. einer Stadt; 2) die einzelnen Staaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft, s. Schweiz (Geogr.); 3) die Verwaltungsbezirke der einzelnen Staaten der Nordamerikanischen Freistaaten (County. eigentlich Grafschaft); 4) Unterabtheilung der Souspräfecturen in Frankreich; 5) Bezirk, aus welchem für Regimenter Recruten ausgehoben werden; daher Cantonist, ein zu dieser Aushebung Verpflichteter (Cantonpflichtiger), od. auch ein solcher nach seiner Einstellung u. auf Urlaub gehend; s.u. Werbung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 645.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: