Contractur

[412] Contractur (v. lat. Contractura), 1) (Med.), widernatürliche Verkürzung der Muskeln od. Sehnen auch bisweilen von Häuten, einzelner Theile, mit Unfähigkeit zu freier Bewegung, als Folge vorheriger Entzündungen, welche unvollkommen zertheilt worden sind, od. anhaltender Krämpfe, auch wohl Lähmung gegenwirkender Muskeln, meist auch mit Absatz von Stoffen in das Zellgewebe, welche die Geschmeidigkeit u. Nachgiebigkeit der Muskelfasern beeinträchtigen. Theile, die auf diese Art krankhaft ergriffen sind, nennt man contract, auch wohl den Leidenden selbst so, bei Verbreitung des Übels in mehreren Theilen des Körpers, bes. in dem Rückgrath u. den Füßen. Eine einzelne Form ist die Contractura Pottii, Lähmung der unteren Extremitäten von Spondylarthrokake, s.d. Die C. ist schwer zu heilen, warme, künstliche u. natürliche Bäder, bes. Schlamm-, Moor- u. Thierbäder, Durchschneidung der Sehnen u. gewaltsame Streckung sind die Hauptmittel dagegen. 2) (Bauk.), so v. w. Verjüngung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 412.
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