Dreistimmig

[330] Dreistimmig, ist ein Tonstück od. einzelne Sätze desselben, wenn es für drei verschiedene Stimmen, deren jede ihre eigenthümliche Tonfolge hat, gesetzt ist. Dies schließt nicht aus, daß mehr Instrumente als drei das Tonstück ausführen können, nur müssen sie unisono mit einer der Stimmen od. die Octave derselben spielen; so kann z.B. ein Stück für zwei Violinen u. eine Grundstimme dreistimmig gesetzt sein, u. ein Oboe od. Clarinette begleitet die ersteren, ein Violon das letztere.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 330.
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