Eifergericht

[534] Eifergericht, sonst bei den Juden der Todtschlag, welchen ein Israelit an einem seiner Landsleute, ohne Gerichtsgebräuche zu beobachten, verübte. Dies war nur erlaubt, wenn der Grund dazu Übertretung eines wichtigen Gesetzes od. Gotteslästerung war, u. es mußten wenigstens 10 Israeliten dabei sein. Dieses Recht gründete sich auf die von Moses hergeleitete Tradition u. auf das Beispiel Pinehas.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 534.
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