Eisenkuchen

[586] Eisenkuchen, 1) sehr dünne Kuchen von runder od. viereckiger Form; aus einem Teige von Butter, Zucker, Eier u. Mehl; dieser wird in einer eisernen, mit einem langen Griff versehenen Form, die aus 2 Blättern besteht, von denen sich die auf ihren inneren Seiten befindlichen Figuren auf den E. abdrucken, über einem Kohlenfeuer gebacken; sie rollen sich, beim Erkalten hart werdend, tutenförmig auf u. werden zum Thee u. Punsch genossen; 2) so v.w. Waffelkuchen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 586.
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