Erblich

[814] Erblich, 1) der Vererbung fähig; 2) durch Erbschaft zugefallen; 3) von Eltern auf Kinder fortgepflanzt, so Erbliche Krankheiten, z.B. Syphilis, Bluterkrankheit, Geisteskrankheit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 814.
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