Erker

[855] Erker, 1) Ausbau eines Gebäudes im zweiten od. dritten Stockwerk, der Aussicht in die Straße wegen angebracht. Die E. stammen aus dem Orient u. sind bes. in alten deutschen Städten gewöhnlich, jetzt aber, als der Aussicht der Nachbarhäuser u. der Regelmäßigkeit der Straßen schadend, verboten; 2) aus dem Dache unmittelbar über dem Dachgesims heraus gebaute u. mit einem besonderen Dache überdeckte Zimmer, die dann als Dachstuben benutzt werden. Vergl. Frontispice.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 855.
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