Errungenschaft

[868] Errungenschaft (Adquaestus conjugalis), 1) das Vermögen beider Eheleute, welches durch Ersparnisse aus Nutzungen der jedem derselben zugehörigen Güter zusammengebracht worden ist; 2) alles dies, was die Ehefrau in der Ehe durch eine besondere Kunst, eine Handlung auf ihren Namen etc., mit Bewilligung des Ehemannes, erwirbt u. ihr Eigenthum wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 868.
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