Etat

[921] Etat (fr., spr. Etah), 1) Beschaffenheit, Zustand, so Etat de siège, Belagerungszustand; 2) Staat; daher Etatsminister, so v.w. Staatsminister, u. Etatsrath, so v.w. Staatsrath; 3) Kostenüberschlag u. die darnach getroffenen Einrichtungen eines Staates, vgl. Budget; daher Etatisiren, in den E. aufnehmen, u. Etatsmäßig, zum E. gehörig, im Gegensatz zu dem Außerordentlichen od. Transitorischen, was nur einmal od. vorübergehend zu dem Bedürfniß einer Wirthschaft nöthig ist: 4) die Übersicht in den Hauptbüchern (Etatbüchern) einer Handlung od. in einer Haushaltung, bes. der Einnahme u. Ausgabe; 5) beim Militär die Stärke des Personals u. Materials, welches zu einer Truppenabtheilung vorschriftsmäßig gehört.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 921.
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