Fähre

[74] Fähre (fr. Bac), ein flach gebautes Fahrzeug (nach Art der Flöße), um auf Flüssen von einem Ufer auf das andere zu setzen. Wird es nur von einem Mann regiert u. läuft es an Tauen (Fährseil, welche von einem Ufer an das andere gespannt sind, so nennt man es Handfähre. Größere F-n, welche statt der Brücken dienen, wo ein Fluß eine lebhafte Verkehrsstraße durchschneidet, sind so lang u. breit, daß sie 2 bis 3 Wagen auf einmal aufnehmen können Fäbrprahme); F-n, wo die Wagen nicht in den inneren Raum, sondern auf quer über den Bord gelegte Balken geschoben werden, heißen Fährschuten. Solche F-n werden durch Ruder od. Segel bei der Fortbewegung unterstützt. Neuerdings benutzt man auch die Kräfte des Dampfs entweder auf der F. selbst od. am Ufer, um die F. (Dampffähre) zu bewegen. Eine F., welche sich an einer in der Mitte des Flusses verankerten u. über eine Reihe von 4–6 Kähnen fortlaufenden u. daran befestigten Kette bewegt u. blos dadurch, daß der Strom gegen das demgemäß gestellte Steuerruder drängt, von einem Ufer zum anderen in einem Kreisbogen getrieben wird, nennt man Fliegende Brücke. Meist führt zu der F. ein eigener Damm (Fährdamm) von Reißholz, Steinen, Kies, Balken, um durch denselben bei hohem Wasserstande in dieselbe ein- u. aussteigen od. fahren zu können. Für die Überfahrt wird ein durch Gesetze bestimmtes Fährgeld bezahlt. Oft ist das Recht, eine solche F. zu errichten, mittelst einer eigenen Fährgerechtigkeit verliehen. Diese Gerechtigkeit hindert jedoch Andere nicht, einen Kahn zum eigenen Gebrauch zu unterhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 74.
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