Fliegende Brücke

[355] Fliegende Brücke, zwei mit einander verbundene u. mit einem Belag versehene Fahrzeuge, die, durch ein Ankertau im Fahrstrich festgehalten, durch die Strömung des Wassers von einem Ufer zum anderen bewegt werden u. so als Mittel dienen, Ströme zu überschreiten; sie gleichen also einer Fähre.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 355.
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