Forum [1]

[437] Forum (lat.), 1) freier Platz, wo viel Volk zusammenströmt, sei es um da zu verkaufen od. zu kaufen od. um sich wegen öffentlicher Angelegenheiten zu versammeln od. Gerichtsverhandlungen beizuwohnen, od. Spielen zuzuschauen; daher 2) im Lager der Platz vor dem Feldherrnzelte, wo das Tribunal, die Arae u. das Auguratorium sich befanden; 3) in Städten der Markt, wo namentlich Handel getrieben u. Gericht gehalten wurde. In Rom gab es viele solche Plätze, unter denen sich bes. das Forum Romanum (F. magnum, jetzt Campo vaccino) als der Hauptplatz Roms auszeichnete; über dieses, wie über die andern Fora s.u. Rom (Topogr.). Auch 4) Ortschaft, welche an Plätzen entstand, wo früher Gericht gehegt u. Märkte gehalten wurden od. welche Gerichtsbarkeit u. Marktgerechtigkeit hatte, s. Forum (a. Geogr.); 5) so v.w. Gerichtsstelle, Gerichtsstand, wie F. compĕtens, die Gerichtsstelle, vor welche ein Rechtsfall gehört; F. deprehensiōnis, der Gerichtsort, wo ein Verbrecher ergriffen wurde; F. delicti, wo das Verbrechen begangen wurde; F. domicilii (F. habitationis), wo ein Verbrecher seinen Aufenthalt hat; F. origĭnis, wo ein Verbrecher seine Heimath hat; F. contractus, das Gericht des Ortes, wo ein Contract geschlossen worden ist; F. rei sitae, wo die streitige Sache liegt; F. privilegiatum, Gericht, unter welchem Jemand seines Amtes od. seiner persönlichen Qualitäten wegen steht etc., s.u. Gerichtsstand.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 437.
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