Frater

[659] Frater (lat.), 1) Bruder, s. Geschwister; 2) bei den Römern der Liebling eines Päderasten; 3) jedes Mitglied eines Ritterordens; 4) jeder Mönch, der nicht Geistlicher ist (s. Fratres); 5) in Italien u. Spanien als Fra die allgemeine Bezeichnung der Bettelmönche zur Unterscheidung von den anderen Orden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 659.
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