Gallenblase

[872] Gallenblase, 1) (Vesica fellea, Anat.), ein eignes Gefäß von birnenförmiger Form, das an der untern Fläche der Leber in ihrem rechten Lappen mit seinem breitern Ende (Gallenblasengrunde), nach dem vordern Leberrande zu, in einer eignen leichten Vertiefung (Gallenblasengrube) liegt, mit dem schmalen Theil (Gallenblasenhals) aber in den Gallenblasengang (Blasengallengang, Ductus cysticus) übergeht, der, mit dem Lebergang zusammenstoßend, den gemeinschaftlichen Gallengang bildet, durch welchen die Galle aus der Leber in die G. u. aus dieser, indem derselbe zugleich mit dem Ausführungsgang der Bauchspeicheldrüse die hintere Wand des absteigenden Zwölffingerdarms durchbohrt, in letztern gelangt. Bei manchen Säugethieren (dem Rindvieh) finden sich eigne Gänge (Duct. hepatocystici) aus der Leber in sie. Sie selbst wird aus zwei Häuten, einer äußern Zellhaut, in welche sich Gallenblasenarterien, Gallenblasenvenen u. reichliche Saugadern, auch Nerven verbreiten, u. einer Schleimhaut gebildet. Sie ist zu einem Behälter der in Zwischenzeiten der Verdauung abgesonderten Galle bestimmt. Man findet sie daher in Leichen mehr od. weniger von Galle erfüllt; bei mehreren Thieren (bei den Pferden), dem Hirschgeschlecht, den Cetaceen) fehlt sie, auch bei vielen Vögeln (Tauben, Papageien) u. mehreren Fischen. 2) (Zoot.), so v.w. Giftblase.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 872.
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