Gefolge

[54] Gefolge, 1) mehrere Personen, welche Einen, bes. regierende Fürsten u. Herrn, so wie in hohen Civil- u. Militärämtern Angestellte amtlich od. zur Bedienung begleiten; 2) (deutsche Ant.), eine Vereinigung von Männern u. Jünglingen, die sich einem Gaugrafen od. Herzog zu einem freien aber dauernden Dienstverhältniß eidlich verpflichtet hatten, demselben in den Kampf folgten, im Frieden durch ihre Anzahl sein Ansehen erhöhten u. von ihm Unterhalt, Kriegsausrüstung u. Antheil an der Beute erhielten. Auch in spätern Monarchien, bes. der fränkischen, bildeten dergleichen Verbindungen von Gefolgsleuten (Antrustiones) im Frieden einen Hofstaat, im Kriege das Gefolge der Könige, bekleideten verschiedene Hofämter u. genossen dafür den königlichen Schutz (Trustis dominica). Vom 8. Jahrh. an war es auch reichen Privatleuten erlaubt, ein Gefolge von freien Leuten um sich zu bilden, welche als Vasallen (Vassi) in ein Abhängigkeitsverhältniß zu denselben traten u. sich gegen Unterhalt zu allen einem Freien anständigen Diensten verpflichteten Als diese freiwillige Verpflichtung längst in ein Dienstverhältniß mit rechtlicher Verbindlichkeit übergegangen war, lebte dasselbe doch noch immer in den epischen Dichtungen von Beowulf u. Heliand bis zu den Nibelungen fort. Im spätern Feudalwesen erlosch es gänzlich.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 54.
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