Goldene Hochzeit

[450] Goldene Hochzeit, die Festfeier nach einer zurückgelegten funfzigjährigen Ehe, welche beide Ehegatten erlebt haben, u. wobei außer andern Festlichkeiten, von Seiten der Familie etc. veranstaltet, das Ehebündniß bisweilen von Neuem kirchlich eingesegnet wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 450.
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